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einen Befehl ( ein Gesetz)

См. также в других словарях:

  • Gesetz, das — Das Gesêtz, des es, plur. die e, Diminut. Gesetzchen, Oberd. Gesetzlein, von dem Zeitworte setzen. 1. So fern dasselbe für absetzen, einen Absatz machen, stehet, bezeichnete das Hauptwort ehedem einen, besonders kleinen, Absatz eines Gedichtes… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Befehl, der — Der Befêhl, des es, plur. die e. 1) Eigentlich, der Ausspruch eines Obern, daß etwas geschehen soll, der verpflichtende Ausdruck seines Willens in einzelnen Fällen. Einen Befehl geben, ertheilen, bekommen, empfangen. Eines Befehl ausrichten,… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Militärischer Befehl — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Befehl ist der militärische Begriff für eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter… …   Deutsch Wikipedia

  • Vittoria Accorombona. Ein Roman in fünf Büchern — Ludwig Tieck *1773 †1853 Vittoria Accorombona ist ein Historischer Roman in fünf Büchern von Ludwig Tieck, der 1840 erschien[1] und ein Jahr später nachaufgelegt wurde. Bald nach dem Erscheinen dieses Entwicklungs und Zeitromans[2] kamen… …   Deutsch Wikipedia

  • Übergehen — Übergehen, verb. irreg. S. Gehen. 1. Ǘbergehen, ich gehe über, übergegangen, über zu gehen; als ein Neutrum mit dem Hülfsworte seyn. (1) Über die Höhe eines andern Dinges gehen, besonders von flüssigen Körpern, wofür doch überlaufen, überfließen… …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

  • Habeas Corpus: Ein Schritt zum Rechtsstaat —   Wer heutzutage verhaftet wird, muss spätestens nach zwei Tagen wieder freigelassen werden, es sei denn, ein Richter entscheidet, dass Anklage wegen einer Straftat erhoben wird. Was uns heute im Rechtsstaat wie selbstverständlich vorkommt, ist… …   Universal-Lexikon

  • erlassen — er|las|sen [ɛɐ̯ lasn̩], erlässt, erließ, erlassen <tr.; hat: 1. amtlich verfügen: ein Verbot, eine Richtlinie, ein Gesetz, eine Verordnung erlassen. Syn.: ↑ anordnen, ↑ aussprechen, ↑ befehlen, ↑ festlegen, ↑ festsetzen …   Universal-Lexikon

  • zuwiderhandeln — zu·wi̲·der·han·deln; handelte zuwider, hat zuwidergehandelt; [Vi] etwas (Dat) zuwiderhandeln besonders Admin geschr; gegen einen Befehl, ein Verbot o.Ä. verstoßen: einem Gesetz zuwiderhandeln || hierzu Zu·wi̲·der·han·deln·de der / die; n, n;… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Bordstandgericht — Ein Standgericht ist ein Ausnahmegericht bei Unterdrückung von Empörungen und inneren Unruhen. Die Urteile kann der in einem Ort oder Lager anwesende oberste Befehlshaber sofort bestätigen und vollziehen lassen. Das Standrecht proklamieren heißt …   Deutsch Wikipedia

  • Feldstandgericht — Ein Standgericht ist ein Ausnahmegericht bei Unterdrückung von Empörungen und inneren Unruhen. Die Urteile kann der in einem Ort oder Lager anwesende oberste Befehlshaber sofort bestätigen und vollziehen lassen. Das Standrecht proklamieren heißt …   Deutsch Wikipedia

  • Fliegendes Standgericht — Ein Standgericht ist ein Ausnahmegericht bei Unterdrückung von Empörungen und inneren Unruhen. Die Urteile kann der in einem Ort oder Lager anwesende oberste Befehlshaber sofort bestätigen und vollziehen lassen. Das Standrecht proklamieren heißt …   Deutsch Wikipedia

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